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Verfahren wegen Blockade eingestellt

Berlin. Ein Verfahren gegen einen 22jährigen Mann aus Ost-Berlin wegen Teilnahme an einer Demonstration gegen die Wehrpflicht wurde am Montag gegen Zahlung von 100 Mark an eine Gefangenenhilfsorganisation eingestellt. Begründet wurde diese Entscheidung mit der geringen Schuld des Angeklagten. Die Anklageschrift hatte auf schweren Landfriedensbruch, Widerstand gegen Polizeibeamte, Körperverletzung und Beleidigung gelautet. Der 22jährige hatte sich Anfang Oktober 1991 an einer Demonstration der »Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienst und Militär« auf dem Hauptbahnhof beteiligt. Durch eine Blockade sollte verhindert werden, daß zu diesem Tag einberufene Rekruten die Züge erreichen.

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