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Union verkracht sich über Asylvorstoß

■ CSU-Landesgruppe will im Alleingang Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen/ Schäuble beschwört Parteienkonsens

Bonn (dpa/taz) — In der Führung der Unionsfraktion ist es zum Krach zwischen CDU und CSU über den politisch richtigen Weg zur Änderung des Grundgesetzes zum Asylrecht gekommen. Während Fraktionschef Wolfgang Schäuble (CDU) sanftes Taktieren mit Rücksicht auf die notwendige Zustimmung der SPD empfiehlt, beschloß die CSU-Landesgruppe im Alleingang, einen Vorschlag zur Änderung des Grundrechts auf Asyl vorzulegen. Demnach soll im Artikel 16 der Verfassung die Garantie „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ durch die Formulierung ersetzt werden: „Asyl wird gewährleistet. Voraussetzung, Inhalt und Schranken werden durch Gesetz geregelt.“ Ein Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die CDU, SPD und FDP zur Grundlage für eine Asylrechtsänderung gemacht haben, fehlt. Als Rechtsweg für abgelehnte Asylbewerber sieht die CSU einen Beschwerdeausschuß vor.

Trotz des CSU-Gepolters beschlossen die Koalitionsspitzen grundsätzlich, eine gemeinsame Haltung in der Asylfrage anzustreben. Eine Arbeitsgruppe von CDU/CSU und FDP soll bis Donnerstag nächster Woche Formulierungen für einen gemeinsamen Entschließungsantrag im Bundestag vorbereiten. Schäuble warnte die Unionsfraktion davor, etwa auch hier im Alleingang einen Entschließungsantrag im Bundestag einzubringen. Wegen der „weitreichenden Konsequenzen mit erheblicher politischer Bedeutung“ eines solchen Schrittes für die Koalition dürfe darüber nur in Anwesenheit des Kanzlers in der Fraktion entschieden werden.

Unterschiedliche Einschätzungen gibt es offenbar auch über die Haltung der FDP zum Asyl. So meinte etwa Bötsch, daß die Position der FDP „auslegungsfähig und -bedürftig“ sowie heute nicht anders als vor 14 Tagen sei. Dagegen äußerten sich Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) und Schäuble zuversichtlich, daß es zu einer gemeinsamen Entschließung der Koalition kommen werde.

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