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Bonn zahlt 735 Millionen nach

■ Kröning: „Erfreulich, aber nicht genug“

Das Bundeskabinett hat gestern eine erste Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Länderfinanzausgleich gezogen. Danach erhält das Land Bremen 1992 und 1993 jeweils 367,5 Millionen Mark mehr Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) als bisher geplant. Dies sehen die am Mittwoch in Bonn beschlossenen Änderungen des Gesetzes über den Bund-Länder-Finanzausgleich vor. Damit wird die Forderung des Verfassungsgerichtes erfüllt, die in früheren Jahren vorenthaltenen Gelder nachzuzahlen.

Bremens Finanzsenator Volker Kröning bezeichnete den Kabinettsbeschluß als „erfreulich, aber nicht genug“. Dringlich seien jetzt Gespräche mit dem Bund über das Sanierungsprogramm Bremens. Diese sollten bereits Ende Oktober aufgenommen werden, um erste Sanierungsschritte mit Wirkung noch vor 1995 einzuleiten. „Der Beschluß gibt Anlaß zur Hoffnung, aber nicht zum Übermut“, meinte Kröning zur taz. Zwar hat der Senat Ziel, Volumen und Dauer eines Sanierungsprogramms bereits erarbeitet, für die Verhandlungen mit Bonn muß sich die Ampelkoalition aber noch auf ein Sonderinvestitionsprogramm zur Behebung der Strukurschwächen einigen. Dem Vernehmen nach gibt es dabei noch erheblich Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts. Nächsten Dienstag soll der Senat entscheiden. Kröning optimistisch: „Das geht nicht nur in den Senat, sondern kommt da auch wieder 'raus.“ hbk

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