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■ ... das Freihafenamt: Senat übergibt's dem Bund

: Senat übergibt's dem Bund

Sentimentalität wollte Wirtschaftssenator Hans-Jürgen Krupp gestern nicht aufkommen lassen, obwohl der Senat soeben entschieden hatte, sich von einer über hundert Jahre alten Hamburgensie zu trennen. Das Hamburger Freihafenamt wird ab 1.Januar 1993 als „Hauptzollamt Hamburg-Freihafen“ unter der Regie der Bundeszollverwaltung weitergeführt werden.

Ausschließlich Pluspunkte vermochte Krupp in der Übergabe des Amtes, dessen 110 MitarbeiterInnen für die zollamtliche Überwachung der Freihafenbetriebe und der Überwachung der „seewärtigen Aus- und Durchfuhr von Waren“ zuständig sind, zu erkennen. Die Stadt spare jährlich sieben Millionen Mark Personalkosten und habe sich außerdem ein besseres Beteiligungsrecht bei Änderungen der Freihafengesetzgebung in Bonn sichern können.

Dafür werde in der Hamburger Wirtschaftsbehörde eigens ein Freihafenreferat eingerichtet, kündigte Krupp an. Überdies habe man die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß sich alle MitarbeiterInnen frei entscheiden können, ob sie den Arbeitgeber wechseln wollen. Die neuen Arbeitsverträge sichern eine Rückkehr in den Hamburger Verwaltungsdienst innerhalb von drei Jahren.

Seit 1881 ist Hamburg für die Kontrolle der Zollbelange innerhalb des Freihafengebiets zuständig. Damals schloß die Stadt mit dem Deutschen Reich einen Zollanschlußvertrag: Demzufolge mußte das Land den Freihafen von außen bewachen, während die Hansestadt für die Prüfungen im Inneren zuständig war. Neue EG-Gesetze haben jetzt zu Abgrenzungsproblemen geführt. Von der neuen Regelung erhofft sich Krupp auch weniger Bürokratie in der Hafenwirtschaft. sako