■ Justiz: Stütze für Studis
Kassel (AP) – Arbeitslos gemeldete Studenten können nur dann Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn sie trotz Studiums in ein neues Arbeitsverhältnis vermittelt werden können. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden. Der Arbeitslose muß in der Lage sein, das Arbeitsamt aufzusuchen und auch außerhalb der Semesterferien eine marktübliche Beschäftigung aufzunehmen. Zu diesem Ergebnis kam das Kasseler Gericht im Prozeß eines Mannes aus Köln, der neben der Arbeit ein Studium aufnahm, nur noch an bestimmten Tagen arbeiten konnte und deshalb seinen Arbeitsplatz verlor.
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