■ Boock/Klar: Lebenslang gefordert
Stuttgart (dpa) – Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Freiheitsstrafen für RAF-Mitglied Christian Klar und RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock wegen Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord, fünffachem Mordversuch und zweifachem schwerem Raub gefordert. Nach der Erbeutung von 548.000 Schweizer Franken – so die Staatsanwaltschaft – hatte ein vierköpfiges Kommando der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) mit Klar und Boock am 19. November 1979 auf der Flucht durch die Innenstadt eine Hausfrau getötet, eine Wagenbesitzerin lebensgefährlich sowie zwei Polizisten teilweise schwer verletzt. Oberstaatsanwalt Rainer Griesbaum stellte es in den Ermessensspielraum des 2. Strafsenats, auf Boock wegen seiner „Lebensbeichte“ möglicherweise die Kronzeugenregelung anzuwenden.
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