: Fünfzehn Jahre Haft für zwei Morde
Berlin. Zwei Frauenmorde, eine Vergewaltigung, Raub und gefährliche Körperverletzung führten gestern zur Verurteilung eines 22jährigen Strichjungen zu fünfzehn Jahren Freiheitsentzug. Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin sprach von einer Brutalität des Angeklagten, die das Gericht betroffen machte. Der aus Merseburg stammende Angeklagte war nach der Wende in West-Berlin im Stadtstreichermilieu heimisch geworden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen