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Verwarnung

Rostock (dpa) – Zwei Monate nach den Ausschreitungen Rechtsextremer gegen Asylbewerber in Rostock endete der Strafprozeß gegen einen beteiligten 19jährigen mit einer Verwarnung. Der Angeklagte, der Polizeikräfte mit Steinen beworfen hatte, muß außerdem an einem sechsmonatigen sozialen Trainingskurs teilnehmen. Er kündigte Berufung gegen das Urteil an. Nach den Rostocker Krawallen standen bisher 21 Personen wegen Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die meisten Randalierer zwischen 16 und 21 Jahren erhielten Jugendarrest beziehungsweise Jugendstrafe. Zwei Erwachsene wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. In zwei weiteren Fällen sprach das Rostocker Gericht die Angeklagten frei.

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