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Oechsle-Misfeld muß in Haft

Isolde Oechsle-Misfeld, die frühere Rechtsanwältin des „St.Pauli-Killers“ Werner Pinzner — der im Herbst 1986 den Staatsanwalt Bistry, seine Frau und sich selbst erschoß — muß ihre restliche Haftstrafe von 4,5 Jahren antreten. Der Bundesgerichtshof verwarf jetzt die von ihren Anwälten im Oktober 1991 eingelegte Revision gegen ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom 27.September 1991 als „unbegründet“. Frau Oechsle-Misfeld war damals in einem zweiten Verfahren zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden.

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