: ABM-Geld zurück
■ 3. ABM-Jahr nur mit Übernahmegarantie
Projekte und Initiativen, die ABM-Kräfte nach dem dritten Jahr nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen, müssen das Geld für das dritte Förderjahr an das Arbeitsamt zurückbezahlen. Das bestätigte gestern der beim Arbeitsamt zuständige Referatsleiter Friedemann Winter. Dabei sei es für das Arbeitsamt unerheblich, warum die Übernahme scheitert.
Das Arbeitsamt fördert ein drittes ABM-Jahr nur unter der Bedingung, daß der Träger der ABM-Stelle eine Garantie für einen Dauerarbeitsplatz übernimmt. Diese schriftliche Garantie ist rechtsverbindlich. „Der Träger ist der Antragsteller, auf den verlassen wir uns“, sagt Winter. Bislang sind im Jahr 1992 203 solcher dritten ABM- Jahre vom Arbeitsamt genehmigt worden.
Vor Ablauf des letzten Förderjahres verlangt das Arbeitsamt vom Träger die Vorlage eines festen Arbeitsvertrages. „Wenn da etwas wackelig ist, halten wir das Geld sofort zurück“ erklärt Winter den formalen Ablauf. Sollte sich das feste Arbeitsverhältnis nicht entsprechend entwickeln, fordert das Arbeitsamt die gesamte Förderung des dritten Jahres vom Träger zurück. Weil das in der Regel zwischen 80 und 90 Prozent der Finanzierung einer Stelle sind, kommen da leicht 40.000 bis 50.000 Mark zusammen.
In diesem Jahr hat das Arbeitsamt erst einen Fall registriert, in dem ein Träger seine Übernahmegarantie nicht einlösen konnte. „Wir können keine Rücksicht darauf nehmen, ob der Träger eine mündliche Zusicherung für eine Stammkraft vom Arbeitssenator bekommen hat oder nicht“, erläutert der Referatsleiter weiter. Wie ein Träger seinen Arbeitsplatz finanziere, läge nach dem 3. ABM-Jahr nicht mehr im Zustädnigkeitsbereich des Arbeitsamtes. Wieviele der 203 dritten ABM-Jahre mit Stammkraft-Versprechen verbunden sind, wird demzufolge beim Arbeitsamt auch nicht registriert.
Das Netzwerk hatte Anfang der Woche überschlägig allein 30 solcher Stellen benennen können. Die Gesamtzahl läßt sich erst dann genau ermitteln, wenn alle dritten Förderjahre ausgelaufen sind. Der Sprecher der Arbeitssenatorin, Jörg Henschen, erklärte gestern, daß es mit verschiedenen Trägern zu „klärenden Gespächen“ kommen werde. mad
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen