Kammer wurde nicht informiert

■ Betr. BBI: Fehrmann bestätigt den DAG-Vorwurf der „Mauschelei“

Hat der Vorstand der Angestelltenkammer hinter dem Rücken der „Vollversammlung“ einer Konstruktion zugestimmt, in der eine privatrechtliche Firma unter dem Namen „BBI-Transfer“ das Knowhow des Berufsbildungsinstituts BBI der Kammer im Osten verkauft?

Dieser Verdacht wird seit einigen Tagen von Vertretern der DAG-Opposition in der Kammer-Vollversammlung formuliert. (vgl. taz 30.10.) Mit einer Pressekonferenz, auf der die wichtigen Vertreter auch des Berufsbildungs-Instituts und der privaten BBI-Transfer-GmbH Rede und Antwort stehen sollten, wollte der Kammer-Geschäftsführer Fehrmann dieser „Kampagne“ entgegentreten.

Im Juni 1991 habe die 100prozentige Kammer-Tochter BBI die Ost-Aktivitäten privatrechtlich ausgegliedert, erklärte Fehrmann. Eine „Mauschelei“ habe es nicht gegeben, die Vollversammlung sei am 20.6.1991 informiert worden. Zudem stehe alles im öffentlichen Rechenschaftsbericht, konkret auf Seite 34. Ein Blick in diesen Bericht auf die angegebene Seite zeigt allerdings: kein Wort von der Firma BBI Transfer GmbH. Auch im Protokoll der Vollversammlung der Angestelltenkammer vom 20.6.1991 steht nichts von dieser Firma.

Das Problem: Die Kammer darf nach dem bremischen Kammergesetz außerhalb der Landesgrenzen nicht tätig werden. Fehrmann damals laut Protokoll: Das BBI „müsse die Erlaubnis erhalten, auch außerhalb Bremens tätig zu werden. Neue rechtliche Formen müßten gefunden werden“.

Auf die Frage, wann dann die neue rechtliche Form „BBI Transfer-GmbH“ gefunden wurde, wußte Fehrmann gestern keine Antwort. Ein Blick in den Handelsregister-Auszug zeigt aber: Schon am 9.4.1991 wurde BBI- Transfer in der heute bestehenden Form gegründet.

Das bedeutet: Als Fehrmann die Kammer-Vollversammlung nebulös informierte, daß irgendwelche „neue Formen gefunden“ werden müßten, war die konkrete Form längst rechtsverbindlich da. Die Kammer-Vollversammlung ist nicht einmal im Nachhinein darüber informiert worden.

Auch den Kooperationsvertrag zwischen der Kammer-Tochter „BBI“ und der privaten „BBI- Transfer-GmbH“ hat die Vollversammlung nicht zu Gesicht bekommen. Fehrmann dazu: „Hier ist eine Kooperation gelaufen, über die ich der der Vollversammlung nicht zu berichten habe.“

Rein theoretisch ist es dieser Privatfirma BBI Transfer auch möglich, dem BBI auf dem bremischen Weiterbildungsmarkt Konkurrenz zu machen. „Eine juristische Absicherung dagegen wird es nicht geben“, bestätigt der Kammer-Justitiar Kück, das persönliche Vertrauen“ zwischen BBI und den privaten Eigentümern der BBI-Transfer sei entscheidend. An ein notariell abgesichertes Vorkaufsrecht zur rechtlichen Fixierung dieses „Vertrauens“ hatte offenbar niemand gedacht.

Allem Anschein nach hat auch niemand daran gedacht, in die laufende Änderung des Kammer- Gesetzes die Erweiterung der Klausel einzubringen, die derzeit die Nutzung des BBI-Apparates für Bildungsarbeit zwischen Dresden, Riga und Moskau verbietet. Nicht näher bestimmte „Partner“ seien schon davor, darüber nachzudenken, erklärte Kammer-Geschäftsführer Eberhard Fehrmann. Mehr dazu sagen wollte er nicht.

Hinter dem „Partner“, den niemand beim Namen zu nennen wagt, dürfte sich der schlichte Sachverhalt verbergen, daß der mit der Angestelltenkammer konkurrierende Arbeiterkammer der ganze Erfolg des BBI nicht schmeckt. Nach dem bremischen Weiterbildungsgesetz ist das BBI nicht einmal „anerkannter Weiterbildungsträger“.

Aus Angst vor weitergehenden Begehrlichkeiten hat die Angestelltenkammer offenbar die „Erlaubnis“, außerhalb Bremens tätig zu werden und damit die Hilfskonstuktion des BBI-Transfer beenden zu können, gar nicht erst aufgeworfen. K.W.