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Strafverteidiger: Honecker entlassen

Berlin. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hält die sofortige Haftentlassung Erich Honeckers für rechtlich zwingend geboten. In einer Erklärung verwies der Verein auf die Strafprozeßordnung, wonach selbst bei rechtskräftig Verurteilten die Strafvollstreckung aufgeschoben werden müsse, „wenn von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr zu befürchten ist“. Dies habe auch für Untersuchungsgefangene zu gelten.

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