: Hat Behörde das Gericht unzureichend informiert?
■ Oberverwaltungsgericht macht Schulpolitik, taz vom 30.10.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den Klassenfrequenzen an Gesamtschulen kann nur auf unzureichenden Informationen beruhen. In Kleinklassen (Frequenz / 18/20) findet der gesamte Unterricht — auch der in den handlungsorientierten Fächern wie Werken, Textiles Gestalten, Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie), Musik und Kunst — in Ganzgruppen statt.
Die Großklassen dagegen ( Frequenz 27) erhalten für diese Fächer 10 Lehrerstunden zusätzlich, um den Unterricht in den handlungsorientierten Fächern mit 13/14 SchülerInnen in Halbgruppen unterrichten zu können.
Die Kleinklassen in mehreren Orientierungsstufen und den Gsamtschulen sind damit kostenneutral. sie sind mit dem pädagogischen Ziel eingerichtet worden, die Bezugspersonen zu verringern und die Klassen als geschlossene Gruppe für die gesamte pädagogische Arbeit zu erhalten.
Hat diese Infomation dem Gericht vorgelegen? Wird hier möglicherweise von seiten des Bildungssenators mit bewußten Fehlinformationen gearbeitet? Es bleibt abzuwarten, wie die Fachbehörde auf dieses Urteil reagiert.
Armin Stolle, Schulleiter Gesamtschule Ost
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