Gurke des Tages

■ betr.: Hörsturz durch Heavy-Metal-Konzert

Kellergewölbe sind für Heavy-Metal-Konzerte ungeeignet, fand das Trierer Landgericht heraus und sprach einem 15jährigen, der bei einem Konzert im Kellergewölbe eines Jugendzentrums einen beiderseitigen Hörsturz erlitten hatte, ein Schmerzensgeld von 1.600 Mark zu. Der Kläger mußte einen Monat lang stationär und ambulant behandelt werden. In dem Urteil vertritt das Gericht die Ansicht, das Jugendzentrum habe „seinen Verkehrssicherheitspflichten nicht genügt“.