SPD will Änderung des Asylrechts ohne CSU

■ Zweidrittelmehrheit auch ohne Bayern

Bonn (taz/dpa) – Einen kleinen Sprengsatz ins Lager der Union hat gestern der frühere SPD-Chef Hans Jochen Vogel geworfen. Wenn sich die Parteien der Berliner Demonstration einigen könnten, käme es für eine Änderung des Asylrechts auf die 50 Stimmen der CSU rein zahlenmäßig nicht mehr an. Die Vorstellungen, die die CSU auf ihrem Parteitag zum Asylrecht formuliert hat, seien mit denen der SPD jedenfalls nicht zu vereinbaren. Die CSU, so Vogel im ZDF, wolle sich mit „ihren Extrempositionen“ bewußt über die Verfassung hinwegsetzen.

Möglichkeiten zur Einigung sieht Vogel dagegen mit der FDP und Teilen der Union. Die Justizministerin der FDP, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, hatte sich ähnlich wie die SPD geäußert. Wie von Vogel bestellt, lehnte der bayerische Innenminister Stoiber die Vorschläge der SPD-Spitze für den Sonderparteitag als „völlig untauglich“ ab.

Der Leitantrag bleibe hinter den Petersberger Beschlüssen zurück. Übrig bleibe nur die Anerkennung der Entscheidungen anderer europäischer Staaten. Vor allem das Festhalten am einklagbaren Asylrecht ändere nichts an der Überlastung der Verwaltungsgerichte. Die Probleme würden weiter verschleppt. Sollte der Leitantrag das letzte Wort der SPD sein, sehe er die Notwendigkeit, „über ein Asylsicherungsgesetz nachzudenken“, betonte Stoiber. Auch Bundesinnenminister Seiters (CDU) versuchte, den Druck auf die SPD weiter zu erhöhen und bezeichnete den SPD-Leitantrag für ihren Sonderparteitag als „unbefriedigende und ungenügende Teillösung“.

Der Bundesverwaltungsrichter und Verfassungsrechtler Ralf Rothkegel hält das Individualrecht auf Asyl für unveränderbar. Artikel 16 dürfe in seinem Kern nicht angetastet werden, weil er einen engen Bezug zum unaufhebbaren Schutz der Menschenwürde habe, wie er in Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert sei.