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Sarodnick-Prozeß: Freispruch oder Bewährungsstrafe?

Für den ehemaligen Leiter der Haftanstalt Fuhlsbüttel, Wolfgang Sarodnick, hat der Staatsanwalt gestern eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert. Nach neun Verhandlungstagen vor dem Landgericht hält die Anklagevertretung den 53jährigen Psychologen der Strafvereitelung für schuldig, da er drei sexuelle Nötigungen und zwei Vergewaltigungen durch den Prostituiertenmörder Alfred Banz nicht gemeldet habe.

Oberstaatsanwalt Martin Köhnke wies das Argument der Verteidigung zurück, für Sarodnick habe keine unbedingte Melde- und Anzeigepflicht aller Vorfälle in der Anstalt bestanden. Auch wenn die im Vollzug tätigen, betroffenen Frauen ausdrücklich nicht gewollt hätten, daß die Vorfälle bekannt würden, so hätten trotzdem Konsequenzen gezogen werden müssen.

Verteidiger Wolf-Dieter Reinhard betonte dagegen, für ihn bestehe kein Zweifel daran, daß der Sarodnick freizusprechen sei. Er sei seiner Meldepflicht wissentlich nicht nachgekommen, allein um die Frauen zu schützen. Er habe aber auch nicht die Verpflichtung gehabt, die Vorfälle anzuzeigen. Sarodnick habe sehr wohl versucht, Wiederholungstaten zu vereiteln. Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer die Frage an, ob nicht auf viel höheren Ebenen jemand davon gewußt haben muß. dpa

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