■ Kaum zu glauben
: Landräte dürfen sich selbst kontrollieren

KAUM ZU GLAUBEN

Landräte dürfen sich selbst kontrollieren

Die 17 Wasserwirtschaftsämter in Baden-Württemberg sollen ihre bisherige Unabhängigkeit verlieren. Sie sollen den Kreisverwaltungen unterstellt werden — genau jenen Behörden, denen sie bisher auf die Finger schauen konnten. Diese Reform wird von der schwarz-roten Koalition in Stuttgart angestrebt. Offizielle Begründung: Die Verwaltung soll schlanker und sparsamer werden.

Der Arbeitskreis Wasser vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) befürchtet nun, daß die Wasserwirtschaftsämter ihre Neutralität verlieren werden und nur noch eingeschränkt kritische Stellungnahmen abgeben können. Denn zwischen den Wasserämtern und den Landratsämtern gab es immer wieder Querelen. Die sind „ein offenes Geheimnis“, sagt Nikolaus Geiler vom Arbeitskreis Wasser.

Nach der Verwaltungsreform müßten unliebsame Stellungnahmen der Wasserwirtschaftler zuerst über den Tisch des Landrats und könnten, so Nikolaus Geiler, „unter dem Deckel“ gehalten werden. Das Umweltministerium Baden- Württemberg, dem die Wasserwirtschaftsämter bislang unterstellt sind, könnte Wasserprobleme künftig nur noch so mitgeteilt bekommen, wie sie vom Landrat persönlich interpretiert werden.

Doch auch die Beamten selbst sind gegen die Reform, weil ihnen der Überblick verloren geht. „Wasser macht nicht an Landkreisgrenzen halt“, heißt es aus einem der Wasserwirtschaftsämter. Sie befürchten außerdem, zukünftig zu überlasteten Einzelkämpfern zu werden. Pro Kreis müßten wenige Beamte über das gesamte Fachwissen verfügen, für das es in ihren alten Behörden verschiedene Abteilungen von der Bautechnik bis zur Chemie gab. jp