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10.000 ABM-Plätze weg

■ Berliner Kritik an Bonner Beschluß

Berlin. Die vom Bundestag gestern beschlossene Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ist vom Senat scharf kritisiert worden. Die geplante Einsparung von sechs Milliarden Mark bedeutet, daß ab 1.Januar 1993 in der Stadt 8.000 bis 10.000 ABM-Stellen gestrichen werden müssen.

„Angesichts abflauender Konjunktur und noch bevorstehender Entlassungen in Treuhand-Betrieben ist dieser Beschluß arbeitsmarktpolitisch absolut kontraproduktiv“, sagte gestern der stellvertretende Senatssprecher Eduard Heußen. Ebenso schwer wiege, daß es mit den Kürzungen des ABM-Lohnes auf 80 Prozent keine echten Lohnersatzleistungen mehr gebe, womit ABM-Teilnehmer in den Bereich der Sozialhilfe abrutschten. Der eingeschlagene Einsparungskurs bedeute einen „Frontalzusammenstoß mit der Berliner Arbeitsmarktpolitik“, die auf die schnelle Angleichung der Löhne und Gehälter in Ost und West gerichtet ist. Deshalb werde Berlin auch darauf drängen, daß der Bundesrat Einspruch gegen die geplante Gesetzesänderung einlegt.

Auch Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD) bezeichnete den Beschluß des Bundestags als „Katastrophe“. Die Kürzungen seien „schlichtweg sozial- und gesellschaftspolitisch nicht zu verantworten“. Am Donnerstag hatte der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die anstehende Gesetzesnovelle erzielt und dabei die Kürzungen als notwendig angesehen. ADN

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