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Todesurteile aufgehoben

Das Hamburger Landgericht hat in einem Wiederaufnahmeverfahren zum sogenannten Altonaer Blutsonntag vom 17. Juli 1932 vier Todesurteile eines Sondergerichts aufgehoben. Damit wurden die Kommunisten August Lütgens, Bruno Tesch, Karl Wolff und Walter Möller, die am 2. Juni 1933 wegen Mordes an zwei SA-Männern zum Tode verurteilt und später hingerichtet worden waren, freigesprochen. Das teilte die Justizbehörde gestern mit. Ohne erneute Hauptverhandlung kam das Landgericht mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht nach.

Am „Altonaer Blutsonntag“ waren bei einem Propagandamarsch der SA 18 Menschen durch Schüsse getötet und 60 verletzt worden. Die SA-Leute verprügelten damals politische Gegner und zwangen andere, die Hakenkreuzfahne zu grüßen. Nach den Erkenntnissen des Landgerichts kam das Altonaer Gericht aufgrund einer nachträglich geänderten Urkunde, einer falschen Zeugenaussage, eines unrichtigen Gutachtens sowie der Unterdrückung einer Zeugenaussage zu dem Schluß, daß es sich um einen generalstabsmäßig vorbereiteten kommunistischen Angriff gehandelt habe. dpa

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