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Heroin: Weniger Strafverfolgung?

Junkies, die mit geringen Mengen Rauschgift erwischt werden, sollen in Hamburg künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Süchtige seine Droge nicht vor den Augen von Kindern, in der Nähe von Spielplätzen, Schulhöfen oder in Parkanlagen konsumiert.

Diese Bestimmungen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft, wie ihr Sprecher Rüdiger Bagger gestern bestätigte, in Zusammenarbeit mit der Polizei in einer internen Anweisung herausgegeben. Die neue Richtlinie basiert auf einer Hamburger Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Der Bundestag hat der Gesetzesänderung in diesem Sommer zugestimmt (taz berichtete). Demnach können Staatsanwälte von einer Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters gering ist, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und die Droge dem Eigenverbrauch diente. Früher mußten Junkies in solchen Fällen vor Gericht. Erst die Richter konnten die Verfahren einstellen.

Die Dosis zum Eigenverbrauch definiert die Staatsanwaltschaft folgendermaßen: Nicht mehr als ein Gramm oder fünf bis acht Briefchen Heroin, ein Gramm oder fünf bis acht Kügelchen Kokain oder Haschisch und Marihuana in der Menge der Größe einer Streichholzschachtel. dpa/sako

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