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Ungewöhnlicher Prozeß

■ Verteidiger verließ vorzeitig den Saal

Berlin. Mit einem ungewöhnlichen Protest eines Anwalts endete gestern vor dem Landgericht ein gegen vier Polen gerichteter Prozeß um international organisierten Zigarettenschmuggel. Aus „Empörung über das außergewöhnlich harte Urteil“ verließ einer der Verteidiger den Gerichtssaal, so daß die Urteilsverkündung um eine Stunde unterbrochen werden mußte. Das Gericht bestellt einen anderen Verteidiger.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter einen 31jährigen polnischen Kaufmann wegen gewerbsmäßiger Hehlerei von 27 Millionen unverzollter Zigaretten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Drei polnische Mitangeklagte erhielten wegen Beihilfe zur einfachen Steuerhehlerei 15 bis 21 Monate ohne Bewährung. Rechtsanwalt Grönheit zeigte sich als Verteidiger eines 30jährigen Taxifahrers fassungslos, daß sein Mandant als absolute Randfigur, der lediglich einige Male Fahrerdienste ausgeführt habe, seine Strafe verbüßen solle. dpa

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