piwik no script img

Familie aus Peru darf vorerst bleiben

Berlin. Eine Peruanerin sowie deren drei Kinder, die sich seit 1989 illegal in Deutschland aufhalten, dürfen bis zur Entscheidung über ihre aufenthaltsrechtliche Klage nicht abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der „besonderen Sachlage“. Es erkannte die Begründung der Peruanerin an, sie habe aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse auf die Hilfe ihres damaligen Lebensgefährten vertraut. Dieser hatte sie nebst Kinder nach Deutschland geholt. Der Antrag auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, den die Frau nach der Trennung von ihrem Partner gestellt hatte, war abgelehnt worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen