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ČSFR: Die Trennung ist beschlossene Sache

■ Parlament verabschiedet Verfassungsgesetz

Prag/Berlin (dpa/taz) – Zuerst blockierten die tschechischen Sozialdemokraten, danach die slowakischen Christdemokraten, im dritten Anlauf war es dann schließlich geschafft: das tschechoslowakische Bundesparlament verabschiedete das Gesetz zur Auflösung der ČSFR mit der vorgeschriebenen Dreifünftelmehrheit. Mit der Zustimmung zu dem seit Monaten diskutierten Gesetz haben die Oppositionsparteien der bisherigen Landesteile damit ihre Hoffnung, die Teilung der ČSFR mit einer Volksabstimmung doch noch verhindern zu können, offensichtlich aufgegeben. Vor der endgültigen Entscheidung der Abgeordneten war ein Kompromißvorschlag gescheitert, nach dem der Trennungsbeschluß des Bundesparlamentes von den Landtagen oder aber durch eine Volksabstimmmung „ratifiziert“ werden sollte. Die stärkste Partei der tschechischen Republik, die Bürgerlich-Demokratische Partei von Ministerpräsident Václav Klaus, hatte ein Referendum immer strikt abgelehnt, da sie darin eine Vertiefung der innenpolitischen Krise das Landes erwartete. Schließlich, so Klaus, wäre auch bei einem eindeutigen Votum für die Beibehaltung des gemeinsamen Staates nicht klar, wie die slowakischen Forderungen nach Unabhängigkeit befriedigt werden könnten.

Das Gesetz sieht das Erlöschen des gemeinsamen Staates von Tschechen und Slowaken zum 31. Dezember 1991 vor. Zum selben Zeitpunkt sollen die Vollmachten aller noch bestehenden Bundesbehörden auf die beiden Nachfolgestaaten der ČSFR übergehen. Die Abgeordneten der Föderalversammlung sollen Mitglieder der jeweiligen Landtage werden. Der tschechischen und der slowakischen Republik werde untersagt, tschechoslowakische Staatssymbole zu benutzen. her

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