piwik no script img

Bewährungsstrafe für sexuellen Mißbrauch

Berlin. Der sexuelle Mißbrauch einer ihm anvertrauten zehnjährigen Nichte führte gestern zur Verurteilung eines 29jährigen Maschinenführers zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Der Angeklagte gestand, in der Zeit vom 1.Januar 1991 bis zum 7. Januar 1992 das Kind bis zu dreimal wöchentlich sexuell gereizt und auch den Beischlaf vollzogen zu haben. Das Kind war bereits 1985 und 1986 vom leiblichen Vater sexuell mißbraucht worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen