REPs: Verbot verfassungswidrig

Das Verbot ihres ursprünglich am Sonnabend geplanten Landesparteitags ist nach Ansicht der rechtsradikalen Republikaner verfassungswidrig. Der Landesvorstand kündigte am Sonntag an, beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg das vom Regierungspräsidenten veranlaßte und vom Verwaltungsgericht Hannover bestätigte Verbot anzufechten. Der Parteitag hätte aufgrund des grundgesetzlich geschützten Versammlungsrechtes nicht verboten werden dürfen, meinten die Republikaner. Sie forderten den Rücktritt des hannoverschen Regierungspräsidenten Hans-Albert Lennartz (Grüne).

Die Hildesheimer Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hatte noch am späten Freitag abend das vom Regierungspräsidenten angewiesene Verbot bestätigt. Die Entscheidung wurde mit den befürchteten Gewalttätigkeiten begründet. Unter anderem hätten „ernstzunehmende Morddrohungen“ gegen den als Hauptredner geladenen Parteichef Franz Schönhuber vorgelegen, erklärte Gerichtssprecher Jochen Fiebrandt. Die Polizei sei nicht in der Lage, die Sicherheit von Demonstranten und Beteiligten der „an sich legalen Veranstaltung“ zu gewährleisten. dpa