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Kolkraben freigesprochen

Trotz wiederholter Forderungen von Jägern und Bauern: Der Kolkrabe wird in Schleswig-Holstein nicht zum Abschuß freigegeben und bleibt ganzjährig geschützt. Bisher gebe es keine wissenschaftlichen und veterinärmedizinischen Beweise dafür, daß Kolkraben tatsächlich Kälber angegriffen und getötet hätten, erklärte Horst Eger vom Kieler Landwirtschaftsministerium.

Dies war den schwarzen Vögeln in jüngster Zeit wiederholt angelastet worden. Es gab Berichte von getöteten Kälbern aus dem Kreis Herzogtum-Lauenburg, und Kolkraben waren auch in anderen Regionen bei toten Kälbern angetroffen worden. Eger: bei einem Vogel, der auch Aasfresser ist, nicht ungewöhnlich. Das Ministerium schätzt den derzeitigen Bestand auf rund 450 Brutpaare in Schleswig-Holstein. Der Kolkrabe ist aufgrund seines Gesamtvorkommens in der roten Liste der gefährdeten Vogelarten aufgeführt. Er hat laut Bundesverordnung über die Jagdzeiten ganzjährig Schonzeit. epd

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