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Polizeiaktion gegen Journalistin rechtswidrig?

■ Filmemacherin wegen Besetzung von Gruner & Jahr angeklagt / Richterin prüft, ob Eingriff in die Pressefreiheit vorliegt

angeklagt / Richterin prüft, ob Eingriff in die Pressefreiheit vorliegt

Ist der künftige Leiter der Hamburger Polizeipressestelle, Werner Jantosch, für einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit verantwortlich? Diese Frage spielt eine wichtige Rolle im Verfahren gegen die Hamburger Journalistin und Filmemacherin Margit Czenki. Sie muß sich seit gestern wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Polizeibeamte vor dem Amtsgericht verantworten, weil sie bei der Besetzung der Gruner&Jahr-Kantine am 6.Oktober 1990 gefilmt hatte.

Damals hatten sich 102 Hafenstraßen-SymphatisantInnen in dem Verlagsgebäude versammelt, um gegen einen Stern-Bericht zur „RAF in der Hafenstraße“ zu protestieren. Die Filmemacherin war bei der Aktion zugegen, weil sie für die Zeitschrift Konkret eine Reportage schreiben wollte.

Werner Jantosch, damals Einsatzleiter vor Ort, sondierte damals „in Zivil“ die Lage in der Eßhalle des Verlags, um bei einer Tasse Kaffee die Lage zu peilen. Als die polizeiliche Räumung angeordnet wurde, beobachtete Jantosch, wie die Journalistin die Polizeiaktion filmte. Jantosch gestern vor Gericht: „Sie filmte ausschließlich die Festnahmeaktion der Polizei.“ Und das durfte wohl nicht sein. Als ihn dann noch der Kollege vom Staatsschutz Hans-Joachim Wenske darauf aufmerksam machte, daß Margit Czenki — wohl aufgrund ihrer Knastfilme — nach seiner Ansicht der „Szene“ zuzurechnen sei, habe er den Befehl gegeben, sie festzunehmen. Sie wurde daraufhin auf dem Hof von vier Beamten gepackt und in den „Kreuzfesselgriff“ genommen. Czenki: „Die wollten die Kamera mit der Kassette haben, um nichts anderes ging es.“

Schon am ersten Verhandlungstag nahm der Prozeß gestern eine interessante Wendung. Denn Jantosch gab zu, nicht geprüft zu haben, ob die Anwesenheit von Czenki und anderer ReporterInnen von Gruner gebilligt worden war. Für ihn habe der Verdacht der „Szenezugehörigkeit“ ausgereicht, die Filmerin festnehmen zu lassen. Der Zugführer des Einsatzsatzzugs Mitte, Heinz Stepmann, zu Janotoschs Auftrag: „Die geht mit! Die gehört zum Täterkreis!“ Die Polizei habe dann gewartet, bis die Filmerin aus dem Gebäude kam, um „keinen weiteren Tummult zu haben“. Und der an der Festnahme beteiligte Beamte Thomas Vormittag gestand: „Wir hatten den Auftrag der Sicherstellung der Kassette.“ Als man ihr Handfesseln anlegen wollte, habe die Journalistin mit den „Armen gerudert“. Czenki dazu: „Ich habe nur meine Kamera festgehalten.“

1Für die Verteidiger Axel Hagedorn und Jens Waßmann sowie für Amtsrichterin Lübke-Detring kreist der Prozeß jetzt um eine andere gewichtige Frage: Ob der Polizei

1einsatz rechtswidrig war und einen Eingriff in das Grundrecht auf Pressefreiheit dargestellt habe. Die Klärung erfolgt am Montag.

Kai von Appen

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