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Senat pfeift WIP zurück

■ Wohnungsbaugesellschaft im Prenzlauer Berg wollte trotz öffentlicher Förderung Modernisierung auf Miete umlegen

Berlin. Staatlich geförderte Mietervertreibung im Ostteil der Stadt? Ginge es nach der Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg (WIP) hätten alle MieterInnen der Oderberger Straße 47 aufgrund einer Umlage der Modernisierungskosten über kurz oder lang ihre Wohnung aufgeben müssen. So jedenfalls sieht es die Mieterberatung im Bezirk, die sich in einem Schreiben an Bausenator Nagel (SPD) wandte. Das Gebäude wurde im Rahmen des sogenannten 25-Millionen-Programms zu 100 Prozent durch das Land Berlin gefördert. Dieses Programm geht auf Bausenator Nagel zurück, der noch vor der Wiedervereinigung staatliche Sanierungsgelder im Ostteil der Stadt einsetzen wollte, um damit ein Zeichen für eine behutsame Stadterneuerung zu setzen. Am Dienstag beschloß die Senatsbauverwaltung auf einer gemeinsamen Sitzung mit der WIP und der Mieterberatung Prenzlauer Berg, daß beim Einsatz öffentlicher Mittel die Modernisierungskosten grundsätzlich nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Nach dem Wunsch der WIP sollte eine 92-Quadratmeter-Wohnung, deren Grundmiete bisher 2,20 DM/qm beträgt, nach Umlage der Modernisierungskosten nunmehr 9,99 DM/qm kosten. Dazu kommen noch Vorauszahlungen von Betriebskosten, Heizung und Warmwasser, so daß die Warmmiete am Ende der fünfjährigen Bindung 17,39 DM/qm betragen hätte. Die WIP vertritt nach Darstellung der Mieterberatung, daß die staatlichen Zuschüsse gar nicht für die Modernisierung, sondern lediglich zur Subventionierung der Miete innerhalb des Bindungszeitraums veranschlagt wurden. Die Modernisierungskosten könnten deshalb umgelegt werden. Uwe Rada

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