Sonderzahlstellen vom Tisch

■ Sozialsenatorin & Sparkasse halten an Auszahlungspraxis fest

In ihrer Politik, Sonderzahlstellen für AsylbewerberInnen, Obdachlose und Drogenabhängige einzurichten, hat die Sparkasse nun den Rückzug angetreten. Mit Sozialsenatorin Irmgard Gaertner haben die Sparkassenvorstände Friedrich Rebers und Ulrich Nölle nach Auskunft der Behörde vereinbart: Die bisherige Regelung, ursprünglich von der Sparkasse zum 31.12. gekündigt, gilt weiter. SozialhilfeempfängerInnen und Asylbewerber ohne Konto können ihre Barauszahlungsscheine damit in jeder Sparkassenfiliale einlösen. Senat und Sparkasse überlegen Vorschläge, wie mit den bekannten Problemen umgegangen werden soll.

In ihrem Gespräch mit der Sozialsenatorin bestätigte die Sparkasse auch, daß „SozialhilfeempfängerInnen in Zukunft auch in allen Filialen der Sparkasse über ihr Geld disponieren“ können, dies gelte insbesondere auch für AsylbewerberInnen. Drittens wird sich die Sparkasse, entgegen bisheriger Überlegungen, „nicht an der Finanzierung von Sonderzahlstellen beteiligen.“ Zu verhandeln sei noch, wie mit „Problemfällen“, die aufgrund ihres Verhaltens Hausverbot erhielten, verfahren werden soll. Um wieviele Fälle es sich dabei handelt, und ob dabei die Sozialamtsmitarbeiter gefordert sind, bleibe abzuwarten, erklärte Uwe Wischer von der Sozialbehörde gestern der taz. Die Sparkasse zumindest habe betont, daß sie nicht beabsichtige, Personengruppen, d.h. AusländerInnen auszugrenzen. ra