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Stoppt Karlsruhe die Fristenlösung?

Mit großer Sorge verfolge ich die Normenkontrollklage von 248 Abgeordneten der CDU/CSU- Fraktion sowie des Freistaates Bayern gegen die vom Bundestag beschlossene „Fristenregelung“. Zum einen halte ich das neue Gesetz (Fristenregelung) für eine akzeptable Kompromißlösung und stehe inhaltlich hinter dieser demokratischen Entscheidung der Volksvertretung. Zum anderen befürchte ich, daß das Bundesverfassungsgericht als „Schiedsrichter“ zur Klärung einer strittigen Frage und Mittel zum Erreichen eines politischen Ziels mißbraucht wird.

Im Bundestag galt für die Paragraph-218-Entscheidung die Gewissensfreiheit. Das bedeutet, die Abgeordneten mußten sich weder an Fraktionsbeschlüsse noch an irgendwelche Gutachten halten, sondern lediglich ihrem Gewissen, ihrer persönlichen Anschauung folgen. Wie können dann aber Richter die geforderte „objektive Entscheidung“ allein nach der Rechtslage treffen? Ich glaube, hier wäre jedes Gericht überfordert. Wenn die Richter aber auch nach ihrem Gewissen entscheiden, warum zählt dann das Gewissen von fünf Richtern mehr als das Gewissen von über 300 gewählten Abgeordneten? Warum brauchen wir dann überhaupt einen Bundestag, wenn die strittigen Fragen vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden? Manfred Hübner, Mannheim

[...] Gebärzwang läßt sich nur um den Preis der Verletzung der Würde und körperlichen Unversehrtheit der Frau gegen sie durchsetzen. Wie zum Beispiel das Erlanger Experiment bewiesen hat, steht in dieser patriarchalisch-kapitalistischen Gesellschaft nicht der Mensch beziehungsweise in diesem Fall die Frau mit allen seinen potentiellen Fähigkeiten im Vordergrund, sondern seine möglichst extensive und zunehmend intensive Ausbeutung.

Es ist traurig, daß in unserer Gesellschaft die Frauen immer noch Menschen zweiter Klasse sind, und daß die Erfüllung weiblichen Lebens im „eigenen“ Kind gesehen wird. [...] Wir sind alle Menschen, und keiner hat das Recht, das Selbstbestimmungsrecht eines anderen Menschen einzuschränken. Nach Artikel 3 (1-3) des Grundgesetzes sind alle Menschen gleich. Frauen und Männer sind gleichberechtigt, und niemand darf wegen seines Geschlechts etc. benachteiligt oder bevorzugt werden. Daher finde ich die Diskussion um den Paragraphen 218 völlig überflüssig. Es gibt nur eine Lösung, die nicht im Widerspruch zu den Grundrechten des Grundgesetzes steht: die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218. Markus Braun, Student,

Dormagen

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