piwik no script img

„Schmerzensgeld“ gefordert

Den Vorwurf „persönlicher Ehrverletzung“ verbunden mit der Forderung nach „Schmerzensgeld“ hat Dr. Helmut Münzberg, Stellvertretender Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern gegen Karl-Eduard von Schnitzler erhoben. Münzberg fühlt sich in Schnitzlers Buch Der rote Kanal verunglimpft, das in der Hamburger edition Nautilus erschienen ist.

Darin nämlich hat Schnitzler das ein und andere Wort über die Rolle verloren, die Münzberg, damals Staatsanwalt in Hamburg, im Ermittlungsverfahren gegen den SS- Sturmbannführer Arnold Strippel gespielt hatte. Gegen Strippel war unter anderem im Zusammenhang mit der „Ermordung der Kinder vom Bullenhuser Damm“ ermittelt worden. Den Kindern sei 'über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden...' hatte Münzberg konstatiert, die Formulierung später zu rechtfertigen versucht. Nun hatte er gar angekündigt, sein gefordertes Schmerzensgeld einer Kinderschutzorganisation zu spenden. mb

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen