: 113 Rumänen per Charter abgeschoben
■ Im Rahmen des Abkommens mit Rumänien sind Abschiebungen von Berlin und München aus geplant
Schönefeld. In einer als „vertraulich“ behandelten Aktion sind vorgestern 113 Rumänen vom Flughafen Schönefeld Richtung Bukarest abgeschoben worden. Für diese erste Massenabschiebung seit Inkrafttreten des „Rückführungsabkommens“ mit Rumänien am 1. November wurde extra eine Maschine gechartert. Unter den Abgeschobenen seien 46 Personen gewesen, deren Asylanträge abgelehnt worden seien, sagte Bundesgrenzschutzsprecher Holger Amler auf Anfrage, und 67 illegale Grenzgänger, die man längs der Ostgrenze der Bundesrepublik aufgegriffen habe.
Die Abschiebungen, so erläuterte der BGS-Sprecher, würden von der Grenzschutzdirektion in Koblenz organisiert und über die Flughäfen von Berlin und München abgewickelt. Auch in München sei dafür bisher nur eine einzige Maschine gechartert worden. Das werde sich zukünftig aber ändern, denn nun seien die organisatorischen Voraussetzungen vorhanden, um „bei Bedarf innerhalb eines Tages“ ein Flugzeug zu chartern. Wenn es aber nur wenige Abzuschiebende gäbe, könne man diese auch weiterhin wie bisher in einen Linienflug setzen. Von Schönefeld aus startet zweimal pro Woche ein Flieger nach Bukarest.
Auch in dem Linienflugzeug, das letzten Mittwoch startete, seien 20 Abgeschobene gewesen, „überwiegend Roma und Sinti, das konnte man an den Trachten und der dunkleren Hautfarbe erkennen“. Vorgestern habe er jedoch keine gesehen. Eine „richtig ausgelassene Gesellschaft“ sei das gewesen, „wir waren ja auch erstaunt. Die Leute benahmen sich, als ob sie in den Urlaub fliegen würden. Sie haben sich von den Bundesgrenzschützern sogar per Handschlag verabschiedet.“ Offenbar hätten die Menschen sich auf den Flug gefreut, weil sie noch nie in ihrem Leben in einem Flugzeug saßen. Viele seien arme Leute ohne Bildung, die „von den Schleppern verarscht“ und mit den wildesten Versprechungen „über die Oder gejagt“ würden. Zum Beispiel würde ihnen erzählt, sie sollten bloß kein Asyl beantragen, „nur damit der Schlepper nach ihrer Abschiebung ein zweites Mal Geld abzocken kann“.
Wer es aber schafft, Asyl zu beantragen, der darf auch nach dem neuen Abkommen nicht abgeschoben werden. „Zurückgeführt“ werden dürfen nur abgelehnte Asylsuchende und illegal Eingereiste. Aber: Die neue Bestimmung, daß die Menschen auch ohne gültige Pässe des Landes verwiesen werden dürfen, macht die anstehenden Massenabschiebungen überhaupt erst möglich. Bisher nämlich durften auch abgelehnte Asylbewerber nur dann abgeschoben werden, wenn sie gültige Reisedokumente besaßen. Ab 1. November aber konnte die Ausländerbehörde ungehindert Abschiebeandrohungen verschicken, die nach einer Woche rechtsgültig werden, wenn die Betroffenen nicht vors Verwaltungsgericht ziehen. Und das, so ein Insider, sei bei den Roma und Sinti selten der Fall: „Die lassen alles über sich ergehen.“ usche
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