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Stromer haben im Osten das Nachsehen

Bei den Verhandlungen über den Stromvertrag zeichnet sich ein Erfolg der Kommunen ab/ Westkonzerne müssen nach anfänglicher Blockadepolitik einlenken  ■ Von Hermann-Josef Tenhagen

Berlin (taz) – Die ostdeutschen Kommunen, die vor dem Bundesverfassungsgericht für eigene Stadtwerke geklagt haben, haben offensichtlich Erfolg. In den außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Bundesregierung und den westlichen Stromkonzernen seien nach einer ganztägigen Verhandlung am Samstag alle „Knackpunkte“ ausgeräumt, so der Vertreter der meisten klagenden Kommunen, Peter Becker. In den vertraulichen Gesprächen habe man für die Kommunen ein Ergebnis erreicht, „das einen guten Eindruck macht“.

Danach können alle klagenden 164 Kommunen, wenn sie nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein Stadtwerk gründen oder gegründet haben, dafür auf die Kraftwerke und Heizwerke, Verteileranlagen sowie die entsprechenden Grundstücke in der Kommune zurückgreifen. Die Anlagen und Grundstücke, häufig in DDR-Zeiten der Kommune enteignet, gehören dann künftig dem jeweiligen Stadtwerk. Mit Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Koppelung soll in den Kommunen eine preiswerte und relativ ökologische Energieerzeugung entstehen. Strittig seien jetzt nur noch die genaue Form der Vermögensübertragung und die Regelung bestimmter Altlasten. Doch beide Punkte gefährdeten das Ergebnis nicht mehr, so Becker. Die Stromkonzerne, die nach den umstrittenen Stromverträgen schon einen Fuß bei jeder Kommune in der Tür zu haben glaubten, haben das Nachsehen.

Wichtig für die jetzige Regelung war die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Ende Oktober in Stendal. Damals hatten die Verfassungsrichter einen Kompromiß angeregt: Die Ostkommunen verzichten für die Übereignung der Anlagen und Grundstücke auf den ihnen nach den Stromverträgen zustehenden Anteil an den regionalen Stromversorgern in Ostdeutschland. Dort werden künftig die westlichen Stromkonzerne faktisch allein das Sagen haben.

„Am Anfang wollten die westlichen Stromkonzerne überhaupt nicht“, hat Rechtsanwalt Becker beobachtet, aber nach mehreren Verhandlungsrunden seien sie doch auf die Linie des Verfassungsgerichts eingeschwenkt. Die Konzerne verlieren mit den Stadtwerke gründenden Kommunen wichtige Abnehmer und einen lukrativen Absatzmarkt für ihren Strom. Auch nach der Einigung werden die von der Treuhand den Westkonzernen versprochenen Regionalversorger aber noch mindestens 70 Prozent des Stroms in der ehemaligen DDR erzeugen.

Wie wichtig die Konzerne diese Verhandlungen nahmen, wird daran deutlich, daß zeitweise die Konzernchefs von RWE-Energie, PreussenElektra und dem Bayernwerk sowie als Regierungsvertreter Staatssekretär Dieter von Würzen vom Bundeswirtschaftsministerium am Verhandlungstisch saßen. Hauptsorge der Konzerne war zuletzt, daß nach einem für die klagenden Kommunen positiven Ausgang des Verfahrens ein „Flächenbrand“ entstehen könnte und ihnen andere Städte auch noch weglaufen. Viele Kommunen, die nicht geklagt, sondern einen Vertrag mit den großen Westkonzernen unterschrieben hatten, verankerten nämlich in ihren Verträgen eine sogenannte Öffnungsklausel. Die Klausel sollte ihnen erlauben, aus dem Vertrag aussteigen zu können, wenn das Bundesverfassungsgericht positiv für die Städte und Gemeinden entscheidet.

Diese Kommunen sind bei den Verhandlungen hinter den Kulissen jetzt hinten runter gefallen. Städte und Gemeinden, die nicht eigene Stadtwerke gründen wollen, aber eine Öffnungsklausel in ihrem Vertrag mit den Konzernen haben, werden von dem sich abzeichnenden Vergleich nicht berücksichtigt. Diese Kommunen werden in einem eigenen Verfahren „um ihre Rechte kämpfen müssen“, so Becker. Bis zum 21. Dezember müsse der Kompromiß jetzt in einem paraphierten Vorschlag beim Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

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