piwik no script img

■ HooliganDrei Monate Haft

Eine Haftstrafe von drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung muß ein 24jähriger gewalttätiger Fußball-Fan aus Leverkusen absitzen. Das ist das Ergebnis einer Berufungsverhandlung, in der der Angeklagte am Dienstag vor einem Frankfurter Gericht vergeblich eine Strafaussetzung zur Bewährung erreichen wollte. Der 24jährige Maurer hatte nach dem Bundesliga-Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und Leverkusen am 30. Mai 1991 einen zusammengeschlagenen und bereits ohnmächtigen 19jährigen mit Fußtritten mißhandelt. Ausschlaggebend für die strenge Beurteilung war, daß der Fan bereits früher als Skinhead aufgefallen war, sich an einem Überfall auf ein Asylbewerberheim beteiligt, sowie NS-Symbole öffentlich gezeigt hatte.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen