: Linke fühlt sich beschissen
■ SPD-Kritik am Asylkompromiß
Bonn/Berlin (AFP/AP/taz) – Die SPD-Linke erwartet beim SPD-Parteirat am Montag eine Mehrheit gegen den Asylkompromiß mit der Bonner Koalition. Nach anfänglicher Betäubung fange die Partei an zu begreifen, daß die Einigung über eine Asylrechtsänderung weit von den Beschlüssen des SPD-Parteitags entfernt sei, sagten die SPD-Bundestagsabgeordneten Detlev von Larcher, Klaus Hahnzog und Ludwig Stiegler gestern in Bonn.
Sie forderten deutliche Nachbesserungen. Die Vereinbarung weiche in zentralen Punkten vom Beschluß des SPD-Sonderparteitages zur Asylpolitik ab. Hahnzog, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen: „Wir sind beschissen worden.“
Die SPD-Linken bemängelten vor allem die Vereinbarung zu den „sicheren Drittstaaten“, in die Asylbewerber ohne Verfahren zurückgeschickt werden sollen. Außerdem werde durch die Neuformulierung des Asyl-Artikels 16 im Grundgesetz die Rechtswegegarantie für abgelehnte Asylsuchende „durchlöchert“.
Von Larcher forderte den Parteirat auf, den ausgehandelten Kompromiß so nicht zu billigen und der SPD-Fraktion Bedingungen für eine Zustimmung zu den dafür notwendigen Gesetzen aufzugeben.
Auch sechs FDP-Bundestagsabgeordnete haben Vorbehalte gegen den Asylkompromiß angemeldet. Sie könnten keine Entscheidung mittragen, die das verfassungsrechtlich verbürgte Asylrecht fast völlig beseitige, erklärten die Abgeordneten Gerhard Baum, Michaela Blunk, Burkhard Hirsch, Wolfgang Lüder, Klaus Röhl und Cornelia Schmalz-Jacobsen am Freitag in Bonn. Durch die Vereinbarung würden die Grenzen der Bundesrepublik geschlossen.
Der oberste Verwaltungsrichter von Rheinland-Pfalz hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Asylkompromiß angemeldet. Jürgen Piwowarsky sagte der Ludwigshafener Tageszeitung Rheinpfalz, nach der Asylrechtsänderung solle der Prüfungsumfang in Eilverfahren für offensichtlich unbegründete Fälle eingeschränkt werden. Diese Formulierung könne das Bundesverfassungsgericht kippen, denn zu einem Grundrecht gehöre ein entsprechender Rechtsschutz.
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