: Rechnungshof: ABM-Sumpf hatte System
■ Bremerhavener Rechnungsprüfungsamt rügt ABM-Finanzierung des Arbeitsressorts
17 Jahre lang entsprachen die Abrechnungen, die zwischen dem Bremer Arbeitssenator und dem Bremerhavener Magistrat zur Finanzierung von ABM-Stellen erforderlich waren, nicht den Regeln des Haushaltsrechts. Insgesamt acht SPD-Senatoren, darunter der spätere Finanzsenator Claus Grobecker, der heutige Bremerhavener Oberbürgermeister Karl Willms und Präsident des Senats, Klaus Wedemeier, haben den ständigen Rechts-Verstoß nicht bemerkt oder ihn gar geduldet: „Erst seit Oktober 1992 werden vom Senator für Arbeit korrekte Zuwendungsbescheide erteilt“,
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heißt es in einem internen Bericht des Bremerhavener Rechnungsprüfungsamtes über die Affaire um die Bremer ABM-Transfer- Zahlungen. Vorher waren sie „über Jahre hinweg unvollständig“, für 1988 fehlen sie völlig. Ob — und falls ja, in welchem Umfang — der Stadt Bremerhaven durch die unrechtmäßige Abrechnungspraxis mit dem Land Bremen „in den Jahren 1975 bis 1992“ Schaden entstanden ist, „dürfte erst am Ende des Haushaltsjahres 1993 feststehen, wenn die Einnahmereste korrekt ermittelt sind und damit ein Schlußstrich unter das bisherige nicht korrekte haushalts
rechtliche Verfahren gezogen werden kann“. Das Rechnungsprüfamt widerspricht damit der gemeinsamen Erklärung der Bremer Arbeitssenatorin Uhl und des Bremerhavener Sozialdezernenten Günter Lemke vom 25.9.92. „Es konnte eindeutig geklärt werden, daß keine Restforderungen Bremerhavens aus früheren Jahren bestehen“, hatte es da geheißen, „verschwundene Millionen hat es zu keiner Zeit gegeben.“
Die Bremerhavener Rechnungsprüfer sind sich da nicht so sicher und vermuten hinter den fortgesetzten Rechtsverstößen in dem „sehr komplizierten“ Feld der ABM-Finanzierung“ einen politischen Grund: „Im Hinblick auf den erklärten politischen Willen auf Ausschöpfung aller bereitgestellten Mittel zur Schaffung möglichst vieler ABM-Arbeitsplätze ist der formal richtigen haushaltsrechtlichen Abwicklung nicht die an sich nötige Aufmerksamkeit geschenkt worden“, heißt es etwas ironisch in ihrem Bericht.
Hintergrund des gemeinschaftlichen Bremer und Bremerhavener Verstoßes gegen das Haushaltsrecht sei die „überaus zögerliche Abwicklung der ABM-Zuschüsse durch die Behörde des Senators für Arbeit in Bremen“ gewesen. Die Bremerhavener seien gezwungen gewesen, „regelmäßig beim Senator für Arbeit ... schriftlich, mündlich und fernmündlich die Überweisung der bereits zugesagten Gelder anzumahnen“. Von Bremerhaven mußten immer wieder Personal- und Sachkosten „für eine nicht unerhebliche Zeit zumindest teilweise vorfinanziert“ werden. Eine spätere Zuordnung der Mittel zu den tatsächlich vorfinanzierten ABM-Zuschüssen war dann „allein schon aus zeitlichen Gründen“ nicht mehr möglich.
Damit war der Verstoß gegen das Haushaltsrecht vorprogrammiert. Denn danach hätten Einnahmen und Ausgaben im ABM- Bereich regelmäßig auf Mark und Pfennig ausgerechnet werden müssen. Stattdessen wurden „am Ende des Jahres nicht die Beträge, auf die die Stadt einen nachweisbaren Erstattungsanspruch hatte, als Einnahmerest ausgewiesen, sondern schlicht die Differenz zwischen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben“, fehlerhafte Abrechnungen zwischen Bremerhaven und Bremen hätten folglich gar nicht bemerkt werden können. Dirk Asendorpf
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