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Richter gegen 16a

Bonn (AFP) – Die von Koalition und SPD geplante Neuregelung des Asylrechts im Grundgesetz (Artikel 16a) ist nach Ansicht von Richtern und Staatsanwälten in der ÖTV verfassungswidrig. Nach ganz überwiegender Auffassung in Fachliteratur und Rechtsprechung sei der materielle Kerngehalt der Asylrechtsgarantie in Artikel 16 einer Verfassungsänderung entzogen, sagte Hans Alexy, Sprecher der ÖTV-Richter und Staatsanwälte gestern in Bonn. Das Konzept sogenannter sicherer Drittstaaten bewirke, daß alle auf dem Landweg oder per Flugzeug mit Zwischenstopp nach Deutschland kommenden Asylbewerber von diesem Grundrecht ausgeschlossen blieben. Dies kollidiere mit dem Kerngehalt der Asylrechtsgarantie.

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