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Gut zu wissen

GUT ZU WISSEN

Das Jahr geht zu Ende, und damit droht der Verlust finanzieller Ansprüche aus vergangenen Jahren. So verjähren zum Beispiel unbezahlte Rechnungen von Warenlieferungen und Arbeitsleistungen bereits nach zwei Jahren, wenn der Schuldner eine Privatperson ist. Um dem vorzubeugen, muß die Verjährungsfrist noch vor dem Jahreswechsel unterbrochen werden, beispielsweise durch die Einleitung eines außergerichtlichen Güteverfahrens. Nähere Auskünfte erteilt die öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle unter der 040/3497-3072.

Frost gefährdet Wasserzähler und freiliegende Wasserleitungen. Die Hamburger Wasserwerke geben Tips, wie das Auffrieren verhindert werden kann: 1. Frostgefährdete Leitungen an Außenwänden, in Gärten, Zuführungen zu Teichen und Schwimmbecken, Wasserleitungen in ungeheizten Garagen und Zapfstellen an Waschplätzen müssen entwässert werden, dann Ventil schließen. 2. Leitungen, die nicht entleert werden können, müssen ausreichend mit Isoliermaterial umwickelt werden.

Eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung in den Bereichen Umweltrecht, -management und -ökonomie bietet das berufsbegleitende Studium Umweltrecht & Umweltökonomie, das im April an der Universität Lüneburg beginnt. Angesprochen sind BewerberInnen, die über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium verfügen oder sich die erforderliche Eignung im Beruf erworben haben. Die Anmeldefrist endet am 15. Februar, Anmeldungen für die am 16. Januar stattfindende Informationsveranstaltung bei: Universität Lüneburg, Weiterbildungsstudiengang Umweltrecht & Umweltökonomie, Postfach 2440, 2120 Lüneburg oder Fax-Nr. 04131/406488.

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