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Start frei für ostdeutsche Stadtwerke

Ostdeutsche Gemeinden, Stromversorger und Bundesregierung finden Kompromiß im Streit um Stromvertrag/ Etwa 120 Kommunen können eigene Stadtwerke gründen  ■  Aus Bonn Hans-Martin Tillack

Für die ostdeutschen Kommunen ist der Weg zur Gründung eigener Stadtwerke frei. Nach fast zweimonatigen Verhandlungen fanden Energieversorgungsunternehmen (EVU), ostdeutsche Kommunen und Bundesregierung am Montag abend in letzter Minute einen Kompromiß im Streit um die sogenannten Stromverträge. Montag war die Frist abgelaufen, die das Bundesverfassungsgericht den streitenden Parteien für einen Vergleich eingeräumt hatte. Nach der in Bonn gefundenen Einigung muß den ostdeutschen Gemeinden, soweit ihnen von ihren Bundesländern der Betrieb von Stadtwerken genehmigt wurde, das Eigentum an sämtlichen Energieanlagen auf ihrem Territorium übertragen werden. Dazu zählen Grundstücke, Leitungen, Umspannwerke sowie das Umlaufvermögen, aber auch Verbindlichkeiten und Altlasten. Im Gegenzug übertragen die Kommunen den EVU die Aktienanteile, die sie an den Gesellschaften bislang halten. Für die EVU sei damit ein Verlust von etwa zwei Milliarden Mark verbunden, betonte Felix Zimmermann, der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Gleichzeitig verpflichteten sich die Gemeinden, für die Dauer von zwanzig Jahren im ostdeutschen Landesdurchschnitt maximal dreißig Prozent ihres Strombedarfs selbst zu erzeugen und den Rest aus dem Verbundnetz der großen Konzerne zu beziehen.

Zur Stromerzeugung dürfen die Kommunen ausschließlich regenerative Energien, die Müllverbrennung und solche Wärmekraftwerke nutzen, die in erster Linie zur Fern- und Nahwärmeerzeugung dienen. Diese Regelung soll den Absatz der ostdeutschen Braunkohle sichern. Felix Zimmermann sprach von einem „kleinen Jahrhundertvertrag“, der mit dem Steinkohlevertrag in Westdeutschland vergleichbar sei.

Die Vereinbarung folgt nach Zimmermanns Worten im wesentlichen dem Vergleichsvorschlag des Bundesverfassungsgerichts. 164 ostdeutsche Kommunen hatten vor dem Gericht eine Klage gegen den Stromvertrag eingereicht, mit dem die DDR-Regierung unter Lothar de Maiziére 1990 den drei großen westdeutschen Stromversorgern Bayernwerk, Preußenelektra und RWE sowie einigen weiteren EVU praktisch die gesamte Elektrizitätswirtschaft Ostdeutschlands verkauft hatte. Dieser Vertrag und ein entsprechendes Begleitgesetz hatten den Kommunen das Recht auf eigene Stadtwerke weitgehend verwehrt.

Von dem jetzt gefundenen Kompromiß könnten etwa 120 ostdeutsche Gemeinden mit der Gründung eigener Stadtwerke profitieren, schätzte Zimmermann. Die Bundesregierung habe ihnen zugesagt, die Altlastensanierung durch steuerliche Erleichterungen zu unterstützen. Für die Leipziger Stadtwerke beispielsweise werde die Steuerersparnis etwa 150 Millionen Mark betragen.

Anders als vom VKU erhofft, war Bonn hingegen nicht bereit, den EVU die Zwei-Milliarden- Differenz zwischen übertragenem Vermögen und Aktienwert zu erstatten. Auf die Vorstände der Gesellschaften kämen deshalb haftungsrechtliche Probleme zu, sorgte man sich gestern bei den Stromversorgern. Sie müßten befürchten, von Aktionären auf Regreß verklagt zu werden. Die RWE verlangte deshalb „ergänzende bilaterale Klärungen mit der Bundesregierung und der Treuhandanstalt“. Der Bund wollte sich in dieser Frage gestern nicht festlegen. In Bonn hieß es, es sei nicht auszuschließen, daß die Verhandlungen an diesem Punkt nachträglich noch scheitern könnten. So sei zunächst zu klären, ob der Kompromiß die EVU wirklich schädige und damit haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehe. Sollten sich Bundesregierung und EVU bis zum 31. Januar nächsten Jahres nicht einigen, drohte ein VKU- Sprecher, würde die Klage nicht zurückgezogen.

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