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Saufen am Steuer jetzt auch im Osten erlaubt

■ Die wichtigsten neuen Gesetze ab 1.1.

Hamburg (dpa) – Zum Jahreswechsel 1992/1993 tritt eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen in Deutschland in Kraft. Das sind die wichtigsten:

Steuern:

–Die Mehrwertsteuer steigt von 14 auf 15 Prozent, der ermäßigte Satz für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften bleibt bei sieben Prozent.

–Auf Zinsen wird ein Abschlag von 30 Prozent erhoben. Wer weniger als 6.100 (Ehepaare 12.200) Mark Zinseinnahmen hat, kann sich per Vordruck bei seiner Bank von der Abschlagsteuer befreien lassen.

–In den neuen Bundesländern werden die Vermögen- und die Gewerbekapitalsteuer zwei weitere Jahre lang, bis Ende 1994, nicht erhoben.

Verkehr:

–Nach den erfolglosen Verhandlungen über eine bundeseinheitliche Regelung gilt ab 1. Januar generell – wie zuvor im Westen – die 0,8-Promille-Grenze für Autofahrer. Damit ist das seit DDR- Zeiten geltende absolute Alkoholverbot in den neuen Ländern aufgehoben.

–Auf Landstraßen im Osten darf jetzt auch 100 km/h gefahren werden (bisher 80 km/h).

–Bei der Bahn steigen die Fahrpreise um 4,35 Prozent in den alten Bundesländern, um 7,41 Prozent in den neuen.

Gesundheit:

–Arzneimittel werden in drei Gruppen eingeteilt. Der Patient zahlt bei Medikamenten, die bis zu 30 Mark kosten, drei Mark dazu, in der Preisklasse bis 50 Mark fünf Mark und darüber sieben Mark. Ab 1994 gilt eine Einteilung nach Packungsgröße: kleine Packung drei Mark, mittlere fünf und große sieben Mark.

–Der Umfang der auf Krankenschein verordneten Arzneimittel wird begrenzt. Ein neues Arzneimittelinstitut erarbeitet eine Liste von Medikamenten, die der Kassenarzt verschreiben darf.

–Bei Zahnersatz werden komplizierte Brückenlösungen und bestimmte kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene nicht mehr von der Kasse bezahlt.

–Die Möglichkeiten ambulanter Behandlungen einschließlich Operationen werden ausgeweitet.

–Die Zulassung zur Kassenpraxis für Ärzte und Zahnärzte wird ab 1993 leicht und ab 1999 stärker eingeschränkt.

–Bestimmte Schäden der Lenden- und Halswirbelsäule nach Tragen schwerer Lasten können erstmals, durch Asbest verursachter Lungenkrebs leichter als bisher als Berufskrankheiten anerkannt werden.

Familie/Soziales:

–Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden turnusmäßig erhöht. Diese Einkommensgrenzen, nach denen sich die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung richten, haben unterschiedliche Höhen im Westen und im Osten sowie in den verschiedenen Versicherungsarten. Nach der Erhöhung beträgt die Grenze in der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in den alten Bundesländern 7.200 Mark monatlich, in den neuen Ländern 5.300 Mark. Der Höchstbeitrag des Arbeitnehmers beträgt im Westen 637,50 Mark, im Osten 469 Mark.

–Erziehungsgeld wird um sechs Monate auf zwei Jahre ausgedehnt.

–Weiterbildung auf Kosten der Arbeitsämter wird schärfer überprüft.

–Kurse zum nachträglichen Hauptschulabschluß werden nicht mehr vom Arbeitsamt bezahlt.

Mietrecht (neue Bundesländer):

–Die Grundmieten dürfen je nach Beschaffenheit von Wohnung und Gebäude 1993 zwischen 0,75 und 2,10 Mark je Quadratmeter Wohnfläche monatlich erhöht werden. Zum Anreiz für Modernisierung ist unter bestimmten Voraussetzungen ab 1994 ein weiterer Zuschlag von 60 Pfennig möglich, so daß die maximale Erhöhung der Grundmiete 2,70 Mark beträgt.

–Bei Neuvermietungen kann ab 1993 ein Zuschlag bis zu 5,5 Prozent der Kosten für erhebliche Instandsetzungen mit dem Mieter vereinbart werden, höchstens ein Drittel der Grundmiete.

–Kündigungen von Mietwohnungen wegen Eigenbedarfs bleiben im Regelfall bis Ende 1995 verboten.

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