W.Schoppe will keine Teilzeit-Presse

■ Streit um Teilzeit-Arbeit im Frauenministerium: Bremer Journalistin geht vor Gericht

Warum soll man nicht einmal zwischen der Arbeit „schmusen, wickeln usw“ oder „die Tür zumachen“, um dem Säugling die Brust zu geben? Dienstreisen von Mutter und Kind zusammen — „warum soll das ein Drama sein?“ Wenn es um Frauförderung geht, formuliert Niedersachsens Frauenministerin Waltgraud Schoppe gern provokatorisch wider das Arbeitsethos und die herrschenden Männermythen. Die Frau, die 1992 im Dienstzimmer ihren Säugling wickeln können sollte, war Umweltministerin Monika Griefahn.

Gleiches wollte 1992 auch Schoppes ehemalige Pressesprecherin Ulrike Petzold tun, nachdem sie aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehrte. Im eigenen Hause reagierte Schoppe aber anders: Teilzeit als Pressesprecherin geht nicht, erklärte sie, nahm das „Direktionrecht des Arbeitgebers“ wahr und setzte die Journalistin kurzerhand auf die bis dahin unbesetzte Stelle einer „Referatsleiterin“ für Frauenkultur, Lesben und Transsexuelle“. Die Stelle hat einen „KW-Vermerk“, wenn Petzold aufhört, bleibt sie wieder unbesetzt.

Ulrike Petzold hatte ihre Arbeit als freie Journalistin in Bremen nicht beendet um „irgendeinen I BAT-Versorgungsposten in einem Ministerium“ zu bekommen, ging also vors Arbeitsgericht und klagte auf Weiterbeschäftigung - dienstags, mittwochs und donnerstags will sie jeweils acht Stunden im Ministerium in Hannover präsent sein, dann nämlich wird ihr Kind von der Tagesmutter versorgt. Und was ist, wenn Journalisten unbedingt montags etwas von der Pressestelle wissen wollen oder wenn freitags eine wichtige interne Besprechung ist? Da muß die Arbeit sich eben nach familiären Bedingungen richten, findet Ministerin Schoppe grundsätzlich, solange solange es nicht um ihre Pressearbeit geht. „Ein Umdenken muß stattfinden bei Vätern und bei Arbeitgebern“, zitiert Petzolds Anwalt Maly suffisant eine Erklärung der Ministerin: „In der Wirtschaft müssen sich die betrieblichen Bedingungen dem Lebensrhytmus der Familie anpassen — und nicht umgekehrt.“ Und für die Politik gelte: „Die Inhalte, die von Frauen kommen, sind einfach näher am Menschen“, die weibliche „Fürsorglichkeit“ müsse „gerettet werden“, kurz: „Die männliche Erwerbsbiografie ist in der Tendenz asozial“.

Die (männlichen) Juristen aus dem Hause Schoppe vertreten die Rechtsposition ihrer Chefin knochenhart: Mit U. Petzold sei mehrfach über eine Abfindung verhandelt worden, eine Einigung sei nur daran gescheitert, daß sie eine zu hohe Abfindung gefordert habe, erklärten sie dem Gericht. Zudem sei es für den Dienstposten einer Pressesprecherin typisch, daß es häufige Wechsel gebe — niemand habe lebenslänglichen Anspruch auf diese spezifische Tätigkeit. Im Rahmen der Gehaltsgruppe könnten Dienstvorgesetzte deshalb eine andere Beschäftigung zuweisen. Für eine Pressesprecherin, die immer auch Funktionen einer persönlichen Referentin übernimmt, wäre zudem „unvorhersehbare Arbeit auch in den Abendstunden und am Wochenende“ üblich sowie „nicht planbare Dienstreisen“, die erforderliche „Flexibilität und Belastbarkeit“ sei von der Teilzeit-Mutter nicht zu verlangen.

Kurz: Waltraud Schoppe hat längst eine neue Pressesprecherin gefunden, mit der sie zufrieden ist und die, flexibel und belastbar, nicht durch weibliche Pflegetätigkeiten am Einsatz für das Frauenministerium gehindert wird. „Von besten männlichen Denkmustern geprägte Arbeitgeberschaft“, spottet der Anwalt von Ulrike Petzold. Das Arbeitsgericht Hannover entscheidet am 5.2.93. K.W.