: Bewährungsstrafe nach Brandstiftung
Berlin. Unter Einfluß eines starken Beruhigungsmittels hatte ein 25jähriger Drogensüchtiger einen Brand in einem Kreuzberger Altbauwohnhaus gelegt. Das Landgericht verurteilte ihn deshalb gestern zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der wegen des Drogenkonsums in Geldnöte geratene Angeklagte war von seiner Freundin aus ihrer Wohnung geworfen worden, weil er von ihrem Konto einen größeren Betrag abgehoben hatte. Als der durch die Einnahme des Medikaments Rohypnol nicht Zurechnungsfähige am Abend wieder Einlaß in die Wohnung begehrte, wurde ihm nicht geöffnet. Daraufhin zündete er mit einem Feuerzeug sein T-Shirt an und setzte damit die Wohnungstür in Brand.
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