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PCP-Verbot gilt weiter

■ EG stimmt der deutschen Regelung zu

Bonn (AFP/taz) – Mit dioxinhaltigem Pentachlorphenol (PCP) hergestellte Holzschutz- und Imprägniermittel bleiben in Deutschland verboten. Eine entsprechende Entscheidung der EG-Kommission liegt inzwischen dem Bundesumweltminsterium vor, teilte gestern Klaus Töpfer (CDU) mit. Die Kommission habe das seit Dezember 1989 in Deutschland geltende PCP-Verbot bestätigt, obwohl sich mehrere EG-Staaten vehement gegen das Vorgehen der Bundesregierung ausgesprochen hätten. Das hochtoxische PCP, das zu den halogenisierten aromatischen Kohlenwasserstoffen zählt, wurde jahrelang als gängiger Wirkstoff in Holzschutzmitteln sowie zum Imprägnieren von Leder und zum Schutz von Textilien gegen Schimmelpilze eingesetzt. Es kann erhebliche Gesundheitsschäden wie Leberzirrhose, Knochenmarkschwund oder Nervenschädigungen hervorrufen.

Mit dem Verbot von Herstellung, Verwendung und Verkauf von PCP habe die Bundesregierung auf die umwelt- und gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Wirkstoffes sowie seinen hohen Dioxingehalt reagiert, so Töpfer. Vor dem Verbot seien Produktion und Verwendung von PCP eine der „größten und flächendeckendsten Dioxinquellen“ gewesen. Die EG hat im März 1991 gegen die Stimmen von Deutschland, Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden eine PCP-Richtlinie verabschiedet, die weit hinter den deutschen Regelungen zurückblieb. Die Bundesrepublik hielt jedoch an dem Verbot fest.

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