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Sexuelle Verstümmelung

Paris (AFP) – Wegen der Beschneidung ihrer beiden kleinen Töchter nach afrikanischer Tradition muß eine 34jährige Frau aus Gambia eine einjährige Haftstrafe in Frankreich absitzen. Ein Pariser Schwurgericht verurteilte sie am Freitag zu fünf Jahren Gefängnis, von denen vier zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Frau, die kaum Französisch spricht, hatte nach eigenen Angaben von dem Beschneidungsverbot in Frankreich nichts gewußt. Sie wurde nach der Urteilsverkündung zunächst auf freiem Fuß belassen und soll die Haftstrafe erst in einigen Wochen oder Monaten antreten, wenn sie eine Obhut für ihre fünf kleinen Kinder gefunden hat. Es ist das erste Mal, daß in Frankreich eine feste Haftstrafe gegen Eltern beschnittener Mädchen verhängt wurde. Eine Malierin, die in afrikanischen Einwandererkreisen der Pariser Gegend als „professionelle Beschneiderin“ wirkte, war im vergangenen Jahr zu dreijähriger Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die Pariser Rechtsanwältin Linda Weil-Curiel, die seit Jahren gegen die „sexuelle Verstümmelung“ mobil machte, begrüßte das Urteil vom Freitag. Damit werde das französische Gesetz endlich glaubwürdig, sagte sie.

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