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HelferInnen „schikaniert“

■ Mitglieder der Bosnienhilfe von Behörden ausspioniert

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg haben Bürger 170 Plätze für bosnische Flüchtlinge bereitgestellt. Die Hilfsaktion habe jedoch bislang nicht in die Tat umgesetzt werden können, weil das Ausländeramt der Kreisverwaltung Lüchow von den Gastgebern „unzumutbare Garantien“ verlange, teilte die Regionalgruppe Wendland der überregionalen Bosnienhilfe „Den Winter überleben“ mit. Die Gruppe hat daher am Montag das Kabinett aufgefordert, in seiner Dienstag-Sitzung Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, damit unbürokratische Hilfe möglich wird.

Die Bürger sprechen in einem Brief an Ministerpräsident Gerhard Schröder von einer „massiven Behinderung“ ihrer Initiative durch die Kreisverwaltung. So habe die Ausländerbehörde jedem Antragsteller, der einen Flüchtling bei sich überwintern lassen wolle, eine Erklärung abverlangt. Damit hätten die Gastgeber nicht nur eine zeitlich uneingeschränkte Bürgschaft für alle entstehenden Kosten einschließlich möglicher Krankheitskosten, sondern auch die finanziellen Folgen einer eventuellen Abschiebung tragen müssen. Als „Schikane“ bezeichnete der Sprecher der Bosnien-Hilfe, Peter Bauhaus, die Ausforschung der antragstellenden Bürger, die Besuchseinladungen nach Bosnien schicken wollten. So sei die finanzielle Situation der deutschen Bürger ausgeforscht worden. In einem Fall sei das von der Behörde für notwendig erachtete Einkommen willkürlich hochgerechnet worden, so daß ein Mit-Bürge erforderlich wurde.

In einem anderen Fall habe die Verwaltung gar die amtliche Schätzung des als Sicherheit angebotenen Grundbesitzes verlangt. Weiter wurde Arbeitslosenhilfe willkürlich mal als Bemessensgrundlage genommen, mal der Antrag eines Arbeitslosen wegen Nichtpfändbarkeit der Hilfe zurückgewiesen. Um den Menschen in Not überhaupt helfen zu können, haben einzelne Bürger bereits uneingeschränkte Bürgschaftserklärungen unterzeichnet, sagte Bauhaus. Private Hilfe sei jedoch nicht zumutbar, wenn die öffentliche Hand nicht wenigstens die Erstattung von Krankheitskosten garantiere. Reise- und Lebenshaltungskosten trügen die Bürger ohnehin. Die Lage könnte entspannt werden, wenn das Land erneut bis Ende März befristeten Flüchtlingsstatus für Bosnier gewähren würde. Eine derartige Regelung war Ende 1992 ausgelaufen. dpa

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