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Bittere Absage

Zweibrücken (dpa) – Auf der Liste unzulässiger Vornamen steht nach einer Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken nun auch der „Lord“. Die Richter erteilten einem entsprechenden Namenswunsch für einen Jungen in letzter Instanz eine Absage. Der Standesbeamte habe „Lord“ zu Recht zurückgewiesen, weil der Name „geeignet sei, seinen Träger der Gefahr der Lächerlichkeit auszusetzen“ (Az.: 3 W 212/92).

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