■ UrteilII: Arbeitsamt verdonnert
Kassel (AFP) – Die Arbeitsämter müssen künftig die Erstausbildung für alle Ausbildungsberufe fördern. Die einkommensabhängige Berufsausbildungsbeihilfe wird auch für solche Berufe fällig, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt sind, heißt es in einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Davon können alle Volljährigen profitieren, die in einer Erstausbildung einen solchen nicht anerkannten Beruf lernen und die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Sie sollten bei ihrem Arbeitsamt einen Antrag stellen. (AZ: 9b RAr 5/91)
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