Gericht: Kurden werden verfolgt

Gericht: Kurden werden verfolgt

In der Türkei unterliegen Kurden aus den Ausnahmezustandsgebieten einer Gruppenverfolgung. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in Göttingen festgestellt. Es gab damit einer Kurdin Recht, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrages geklagt hatte, weil davon auszugehen sei, daß „allen Kurden in den Ausnahmezustandsprovinzen politische Verfolgung unter dem Aspekt der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit“ drohe. taz