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Sozialhilfe für Ausländer

Die Aktionsgemeinschaft arbeitsloser BürgerInnen (AGAB) ließ sich gestern von dem Rechtsanwalt Andreas Berenthal zu rechtlichen Ansprüchen von AsylbewerberInnen und ausländische MitbürgerInnen auf Sozialhilfe informieren. Die Beratung für AusländerInnen auf den Sozialämtern sei unzureichend, so Berenthal. Deshalb sei es wichtig, daß mehr BeraterInnen von Organisationen wie dem AGAB die AntragstellerInnen als Beistand zu den Ämtern begleiten. Diese könnten auch dabei helfen, das Sprachproblem zu lösen, denn gesetzlich sei die Amtssprache deutsch, sodaß niemand rechtlichen Anspruch auf einen Dolmetscher hätte. Die Informationsveranstaltung zu rechtlichen Fragen soll bei der AGAB wiederholt werden. taz

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