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Croissant unverschont

■ Anwalt weiter in Haft/ BGH gefragt

Berlin. Der frühere RAF-Anwalt Klaus Croissant, der wegen Spionage für die Stasi angeklagt ist, erhält keine Haftverschonung. Obwohl der 1. Strafsenat des Kammergerichtes gestern bei einem Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Croissant außer Vollzug setzte, legte die Bundesanwaltschaft noch bei dem Termin Beschwerde gegen die Haftverschonung ein. Das teilte Croissants Anwalt, Matthias Zieger, mit. Das Kammergericht habe diesem Antrag stattgegeben. Die Entscheidung sei allerdings ausgesetzt worden, bis der Bundesgerichtshof entschieden habe. Croissant könne deshalb auch bei Hinterlegung der Kaution von 100.000 Mark vorläufig noch nicht aus der Haft entlassen werden, so Zieger.

Gegen den 61jährigen, der unter dem Decknamen „Taler“ von Anfang 1981 bis Ende 1989 für die MfS-Abteilung „Terrorabwehr“ das „linke Spektrum“ der Bundesrepublik ausspioniert haben soll, war Anfang Januar Anklage erhoben worden. dpa

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